Elternzeit lehrer bayern ferien Bei Beamtinnen und Beamten im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig. 1 2 Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit nicht ausgespart werden. 3 Satz 2 gilt nicht, soweit. 2 Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Elternzeit. 2. 1. Der Antragsteller steht als Lehrer im. 3 Soweit Beamte im Schuldienst bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit Schulferien nicht aussparen dürfen (§ 13 Abs. 2 S. 2 BayUrlV. 4 Eine familienpolitische Beurlaubung gem. Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BayBG kommt für die Dauer von insgesamt 15 Jahren (incl. Beurlaubungen nach Art. 90 Abs. 1 BayBG) in Betracht, wenn: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige sonstige Angehörige. 5 Bayerischer Lehrer-und Lehrerinnenverband e.V. Bavariaring 37 München. Telefon: Mo, Di, Do, Fr: 10 – 15 Uhr. Mi: 9 - 16 Uhr. Email: bllv(at) 6 § 15 BEEG gestattet Arbeitnehmern, insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen Elternzeit: Aussparung der Ferien durch Lehrer zulässig? | beck-community. 7 (1) 1 Die Elternzeit soll spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. 2 Wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern, kann diese Frist angemessen um bis zu acht Wochen verlängert werden. 8 Elternzeit vom bis einschließlich genehmigt, der Antrag auf Elternzeit vom bis einschließlich abgelehnt. Die Ablehnung stützt sich auf § 24 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV). 9 Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit nicht ausgespart werden. Krankenversicherung Beamte und Beamtinnen sind während der Elternzeit beihilfeberechtigt. Von den Kran-. antrag auf dienstbefreiung bayern 10