Wie lange handwerkerrechnungen aufheben Eine Aufbewahrungspflicht für private Rechnungen gibt es bei Handwerkerrechnungen. Diese Aufbewahrungspflicht einer privaten Rechnung gilt für jeden und beträgt. 1 Für Handwerkerrechnungen bestehen offizielle Aufbewahrungsfristen! So sind Auftraggeber von Handwerkerleistungen beispielsweise nach § 14b. 2 Handwerkerrechnungen (ausnahmsweise fünf Jahre bei der Errichtung von Bauwerken). Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufheben? 3 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. 4 Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten. Während manche Unterlagen nach einiger Zeit in den Müll können, sollten andere ein Leben lang aufbewahrt werden. Wer Wichtiges zu früh wegschmeißt, bekommt später womöglich große Probleme. 5 Als Gewerbetreibender sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Dokumente wie Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Handelsbücher aufzubewahren. Besonders lange gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 15 oder sogar 30 Jahren gelten mitunter für medizinische Unterlagen. 6 Handwerkerrechnungen: Zwei Jahre aufbewahren, das gilt für Mieter und Immobilienbesitzer, schreibt die Stiftung Warentest. Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. 7 Bei einer Extra-Garantie, wie es einige Hersteller geben, ist auch nach der 2-Jahresgrenze das Dokument im eigenen Interesse aufzuheben. Beachtet werden sollte: Einige Dokumente, wie aus dem Zusammenhang mit dem Bau, Kauf oder Erhalt eines Eigenheims gelten auch als aufbewahrungspflichtig. 8 Welchen Beleg Sie wie lange aufheben müssen. Stand: Handwerkerrechnungen: Zwei Jahre aufbewahren, das gilt für Mieter und Immobilienbesitzer, schreibt die Stiftung Warentest. 9 Das ist eine Verjährungsfrist, nach deren Ablauf, keine Änderungen am Steuerbescheid mehr möglich sind. Die Frist beträgt in der Regel 4 Jahre. In Ausnahmefällen kann die Aufbewahrungsfrist aber noch länger sein. Sie beträgt bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger, unbewusster Steuerverkürzung 5 Jahre. wie lange sollte man rechnungen aufbewahren privat 10 Private Handwerkerrechnungen müssen Sie zwei Jahre lang aufheben – um dokumentieren zu können, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Bei. 11