Wunsch und wahlrecht reha krankenkasse Die neue rechtliche Regelung (§8 SGB IX) legt fest, dass sich. 1 Gemäß § 40 SGB V kann der gesetzliche Versicherte bei seiner Krankenkasse seine medizinisch geeignete Wunschklinik nun durchsetzen. Unter. 2 Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal. 3 Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren. Sie haben das Recht, jede. 4 Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. 5 Um erfolgreich zu sein, muss eine medizinische Rehabilitation auf die Bedürfnisse der behandelten Person abgestimmt sein. Nicht nur die Diagnose, auch persönliche Umstände müssen berücksichtigt werden. Versicherte sollten bei der Antragstellung deshalb unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wünsche und. 6 Was ist das Wunsch- und Wahlrecht? Nach §8 SGB IX hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren. 7 Häufige Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht in der Reha Kann ich meine Rehaklinik frei wählen? Ja, sofern die Klinik zur Behandlung Ihrer Krankheit geeignet ist, nach gesetzlichen Standards zertifiziert ist und ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger besteht. 8 Nicht nur die Diagnose, auch persönliche Umstände müssen berücksichtigt werden. Versicherte sollten bei der Antragstellung deshalb unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha mitteilen. Ob ganztägig ambulant oder stationär, den Ort der Rehabilitation, der geplante Beginn oder. 9 Wunsch- und Wahlrecht. Sie möchten eine Reha in einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Wir möchten Sie dabei unterstützen, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich für Ihre Wunschklinik zu entscheiden. Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie. kann ich die reha-klinik ändern 10 Doch wenn es um Ihre Reha-Einrichtung geht, schränkt Ihre Krankenkasse Ihr Wahlrecht oft erheblich ein: Wer sein Wahlrecht nutzt, wird zur Kasse gebeten! 11