Evangelischer taufzeuge bei katholischer taufe Nur ein gefirmter Katholik kann Taufpate werden. Ein. 1 Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein evangelischer Christ die Taufe eines Kindes bezeugt. So wird die Person nicht in eine Rolle als Pate. 2 Ein evangelischer Christ kann als Taufzeuge zugelassen werden – vorausgesetzt, der andere Pate ist katholisch und mindestens 16 Jahre alt. Es. 3 Auch evangelische Christen können Taufzeugen werden. Um die Patenschaft zu übernehmen, muss ein Katholik das Lebensjahr vollendet haben. Und. 4 Die Taufe ist eine sicht- und spürbare Liebeserklärung Gottes, die lebenslang gilt. Mit der Taufe wird man Teil der welt- und zeitumspannenden Gemeinschaft Jesu Christi. In der Taufe verspricht Gott der Person, die getauft wird, sie zu lieben, egal was geschieht. Der Mensch wendet sich Gott zu und lässt sich in seinem Glauben bewusst auf. 5 Müssen die Paten bei einer katholischen Taufe auch katholisch sein? In der Katholischen Kirche muss einer der Paten katholisch getauft und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ kann als Taufzeuge zugelassen werden – vorausgesetzt der andere Pate ist katholisch. In der evangelischen Kirche kann jeder Christ einer anderen Konfession Pate werden. 6 Hier wird dann immer wieder der Begriff der Taufzeugenschaft ins Spiel gebracht. Gemeint ist damit eigentlich, dass diese Personen bei der Taufe natürlich anwesend sein können, durchaus auch bestimmte Funktionen - wie das Entzünden und Halten der Taufkerze - übernehmen können. 7 Die katholische wie die evangelische Kirche erkennen gegenseitig die Taufe an. Ein Pate muss die Konfession des Kindes haben. Ein zusätzlicher Taufzeuge kann auch einer anderen Kirche angehören (mit dem Pfarrer klären). Ein Tipp zur Patensuche: Wähle zwei Menschen aus, die dir persönlich sehr nahe stehen – liebe Verwandte oder Freunde. 8 Nichtkatholische Christen können grundsätzlich nicht Pate bei der Taufe oder Firmung werden. "Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge [bzw. Firmzeuge], zugelassen werden." (c. ; vgl. c. CIC). 9 Der Pate bzw. die Patin bei der Taufe in der katholischen Kirche muss selbst katholisch sein. Das heißt, er (sie) muss getauft sein, gefirmt und einer katholischen Gemeinde angehören. Das Mindestalter ist 16 Jahre. Ein einziger Pate genügt, der diese Voraussetzungen mitbringt. Werden weitere Personen als Pate / Patin eingesetzt, so genügt. taufzeuge aus kirche ausgetreten 10