Voraussetzungen für den polizeidienst Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich). 1 Körpergröße mindestens cm (Ausnahmen möglich). 2 Alter zwischen 17 und 30 Jahre am Einstellungstag (Ausnahmen möglich). 3 Gesundheitliche Eignung. 4 Voraussetzungen für den Mittlerer Dienst (Landespolizei) Abschluss: Realschule oder Hauptschule mit abgeschlossener Berufsausbildung Alter: 16–35 (je nach Bundesland) Staatsbürgerschaft: deutsch (oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaats). 5 Höchstalter. Es gibt eine Altersgrenze, die bei Bewerbern für den mittleren Dienst meist bei ca. 25 Jahren und beim gehobenen Dienst bei etwa 31 Jahren liegt. Das Höchstalter variiert nach Polizeibehörde und es existieren einige Ausnahmeregelungen. 6 Damit Sie als Polizistin oder Polizist arbeiten können, müssen Sie natürlich für den Polizeidienst geeignet sein. Dabei bezieht sich die Diensttauglichkeit in erster Linie auf Ihre körperliche und geistige Gesundheit. Die Vorgaben dafür liefert die Polizeidienstvorschrift PDV 7 Voraussetzungen. Wie Du sicher schon weißt, erfolgt der Einstieg in den Polizeiberuf über ein dreijähriges Bachelorstudium. Das bedeutet, Du benötigst die Berechtigung studieren zu dürfen (Hochschulzugangsberechtigung). Hierzu zählen das Abitur und die Fachhochschulreife. 8 So benötigst Du für die Ausbildung bei der Polizei im mittleren Dienst (Laufbahnabschnitt I) mindestens einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer Berufsausbildung. Mit Abitur oder die Fachhochschulreife kannst Du Dich für den gehobenen Dienst bewerben und ein duales Studium an einer Fachhochschule der Polizei absolvieren. 9 Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sind Grundsätzlich: Eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates Fachhochschulreife oder Abitur oder einen anderen Nachweis einer Studienbefähigung (z.B. Meisterbrief). polizei voraussetzungen noten 10 polizei voraussetzungen nrw 12