Kindesunterhalt einkommen der mutter relevant

› Recht › Familien- & Erbrecht. 1 Wenn die Mutter des Kindes, bei der das Kind lebt, ein anrechenbares Nettoeinkommen von ,- Euro oder mehr hat, muss sie sich deshalb am Barunterhalt. 2 Bei einem hohen Einkommensunterschied der Eltern kann es gerechtfertigt sein, dass der das Kind betreuende Elternteil auch den Kindesunterhalt (Barunterhalt). 3 Der die Kinder betreuende Elternteil verdiente als Arzt mehr als das Dreifache dessen und damit deutlich mehr als die an sich. 4 Grundsätzlich sind alle Einkommensarten für den Kindesunterhalt relevant, die in § 2 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz, EStG, aufgeführt sind: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) Einkommen aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen. 5 Kindesunterhalt: ja, bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts kann der Kindesunterhalt vorweg vom Einkommen abgezogen werden, wenn es sich um Unterhalt für gemeinsame Kinder handelt. Abgezogen wird stets der Tabellenbetrag, also nicht etwa der geringere Betrag, der sich nach Abzug des halben Kindergelds ergibt. 6 Die Mutter verdient netto ,- Euro. Sie gibt monatlich ,- Euro für Kinderbetreuung aus. Zieht man vom Einkommen der Mutter die ,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von ,- Euro. Dieses Einkommen ist dreimal so hoch wie das Einkommen des Vaters. 7 Denn das Einkommen der Mutter ist für die Ermittlung des Kindesunterhalts nicht relevant, wenn sie - wie in dem Beispielsfall - die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung der Kinder erfüllt. Vielmehr bemisst sich der Kindesunterhalt hier allein nach dem Einkommen des Vaters. 8 Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beläuft sich in 20€ für eine erwerbstätigen Schuldner und auf € für einen nicht-erwerbstätigen Schuldner. Der Selbstbehalt gegenüber – nicht privilegierten – volljährigen Kindern beläuft sich in 20€. 9 Kindesunterhalt wird ab dem des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Erteilung der Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, oder eine entsprechende Klage rechtshängig geworden ist. Vorausgesetzt ist natürlich, dass ein Unterhaltsanspruch bereits dem Grunde nach bestand. kindesunterhalt wenn beide eltern arbeiten 10 kindesunterhalt vermögen der mutter 12