Infektionsschutzgesetz erzieher › blog-bes › infektionsschutzgesetz-kita. 1 Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit ansteckenden Krankheiten. 2 2. Die IFSG-Belehrung – jeder Erzieher sollte Verantwortung übernehmen · 3. Jede Kita sollte. 3 um das Thema Infektionsschutz und Hygiene in Kindertagesstätten zusammen. Eltern und Erzieher die Frage, ob das Kind die Einrichtung besuchen soll. 4 1. Das Infektionsschutzgesetz in der Kita dient der Sicherheit; 2. Die IFSG-Belehrung – jeder Erzieher sollte Verantwortung übernehmen; 3. Jede Kita sollte einen eigenen Hygieneplan haben; 4. Wichtige Fragen und Antworten; 5. Weiterführende Literatur zur Hygiene in der Kita. 5 Das Infektionsschutzgesetz schreibt Kitas eine Meldepflicht von Infektionen vor, in der bestimmte Infektionskrankheiten sofort der Kita-Leitung und anschließend dem Gesundheitsamt zu melden sind. Eine Auflistung der meldepflichtigen Erkrankungen und Erreger ist in den §§ 6 und 7 IfSG enthalten. 6 Das Infektionsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage unter anderem für Impfungen (§ 20 „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“), die Nachweispflicht einer Impfberatung und weitere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Deutschland – zum Beispiel welche Krankheiten. 7 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Link als defekt melden Rahmenhygieneplan gemäß §36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte). 8 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 33 Gemeinschaftseinrichtungen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere. 9 Auf § 33 IfSG verweisen folgende Vorschriften: Infektionsschutzgesetz (IfSG) Verhütung übertragbarer Krankheiten. § 20 (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe) Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. § 28 (Schutzmaßnahmen). infektionsschutzgesetz kita pdf 10