Unentgeltliches probearbeiten unfallversicherung Das Bundessozialgericht hat entschieden, ob Probearbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. 1 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift auch an (unbezahlten) Probearbeitstagen. (Leitsatz des Bearbeiters). 2 Schnuppertage sind nicht meldepflichtig in der Sozialversicherung und nicht BG-versichert. Probearbeiten ist meldepflichtig und BG-versichert. Ob es sich um. 3 Grundsätzlich stehen alle Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das betrifft Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse. 4 Fraglich ist, ob ein Bewerber, der (unentgeltlich) solche „Probearbeit“ erbringt, als Beschäftigter im Sinne des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung gilt und damit gesetzlich versichert ist. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom zu dieser Frage Stellung genommen. 5 Probearbeit und Schnuppertage. Grundsätzlich stehen alle Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das betrifft Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse. Die BGHW haftet dann bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Auch bei einem Probearbeitstag kann unter bestimmten Voraussetzungen. 6 Bislang war umstritten, ob eine Stellenbewerber zumindest bei einem Unfall am Schnuppertag gesetzlich unfallversichert ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, dass auch ein unbezahlter Probearbeitstag bei einem Arbeitgeber unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. 7 Der Unfallversicherungsschutz bei Einfühlungsverhältnissen besteht allerdings nur, wenn der Bewerber Leistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit ist und die Schnupperphase auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird (LSG NRW, Urteil v. L 17 U /99). 8 Gesetzliche Unfallversicherung: Kein Unfallversicherungsschutz für rauchenden Schüler außerhalb des Schulgeländes. Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht am entschieden. Weiter. 9 Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, die Probearbeit – wie bei einem Arbeitsverhältnis – seiner zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Erwerbslose Bewerber müssen eine bezahlte Probearbeit der Arbeitsagentur melden, weil der Arbeitslosengeldanspruch in dieser Zeit nicht besteht. Während dieser Maßnahme besteht. probearbeiten anmelden 10 probearbeiten anmelden arbeitgeber 12