Aufteilung der heizkosten in grundkosten und verbrauchskosten So erfolgt die Aufteilung von Grundkosten und Verbrauchskosten. Die Heizkosten dürfen nicht ausschließlich nach der Wohnfläche verteilt werden. Der Vermieter. 1 Brunata Minol empfiehlt generell – außer den wenigen Sonderfällen nach HKVO – den Verteilerschlüssel von 50 % Grundkosten zu 50 % Verbrauchskosten. Bei einem zu. 2 Nach §§ 7 und 8 HeizkV sollen die Grundkosten mindestens 30% bis maximal 50% betragen, die Verbrauchskosten entsprechend mindestens 50% bis maximal 70 % (höhere. 3 Heizkostenverordnung § 7 Absatz 1: Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach. 4 Die Heizkosten gesamt sind um 13,% gestiegen. Die Grundkosten für die Heizung (Verteilung 50/50) sind um 82,% gestiegen. Die Verbrauchskosten sind um ,% gestiegen. Es wurden vom neuen Eigentümer andere Zähler eingebaut. 5 Die verbrauchsunabhängigen Kosten stellen einen prozentualen Anteil der gesamten Heizungskosten dar. Nach § 7 Abs. 1 HeizKV sollen mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizungskosten verbrauchsabhängig verteilt werden. Der Grundkostenanteil bewegt sich daher zwischen 30 % und 50 %. 6 Machen in der Regel 50 bis 70 Prozent der Heizkosten aus. Anders als bei den Grundkosten wird bei den verbrauchsabhängigen Kosten die Lage der Nutzeinheit berücksichtigt. Bei gleichem Wärmekomfort benötigt eine aussenliegende Wohnung zum Beispiel mehr Heizwärme als eine innenliegende. 7 Aus den Heizungskosten und aus den Warmwasserkosten werden jeweils zwei Kostenblöcke, die Grund- und die Verbrauchskosten gebildet: Heizungs- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. 8 § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV regelt die Aufteilung der gesamten Heizungsbetriebskosten einer zentralen Heizungsanlage in Grundkosten und Verbrauchskosten.. Ein Grundkostenanteil ist erforderlich, weil einerseits Heiznebenkosten wie Kaminkehrer- oder Wartungskosten nicht im Zusammenhang mit dem Verbrauch stehen. 9 Werden proportional zur Grösse der Nutzeinheit verteilt. Machen in der Regel 30 bis 50 Prozent Prozent der gesamten Heizkosten aus. Zu den Grundkosten gehören die folgenden Bereiche: Heiznebenkosten (Bedienung Heiz- und Kühlanlage, Service Abrechnungsfirma, Verwaltungskosten) Beheizung von Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Treppenhaus etc.). heizkostenabrechnung mehrfamilienhaus muster 10